Behörden, Betriebe und Beratungsstellen benutzen viele Fachwörter. Dieses Glossar erklärt die häufigsten davon, damit Sie Briefe und Gespräche besser verstehen. Zu vielen Begriffen finden Sie einen Beitrag im Ratgeber, der das Thema ausführlich behandelt.
Die Erklärungen sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, sagt die zuständige Stelle.
A
Anerkennung
Die amtliche Feststellung, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Eine zuständige Stelle vergleicht den ausländischen Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Beruf und oft vom Bundesland ab. Das Ergebnis steht in einem Bescheid: volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit oder Ablehnung. In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Tätigkeit, für viele Aufenthaltstitel ebenso. Über den Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Anerkennung in der Pflege, Anerkennung in Handwerk und Metall; Berufe: Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft, Elektriker, Anlagenmechaniker SHK, Schweißer, Maurer, Berufskraftfahrer, Koch und Köchin
Anerkennungspartnerschaft
Ein Weg, bei dem eine Fachkraft schon vor der Anerkennung einreist, arbeitet und das Verfahren in Deutschland durchläuft.
Betrieb und Fachkraft vereinbaren, dass die Anerkennung beantragt wird und der Betrieb den Ausgleich von Unterschieden ermöglicht. Der Weg passt vor allem zu Berufen, in denen sich Unterschiede im Betrieb gut ausgleichen lassen. Die Voraussetzungen im Einzelnen, etwa zu Abschluss und Deutschkenntnissen, nennen die Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde. Am Ende muss die Gleichwertigkeit stehen.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gesetze im Internet, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennung in Deutschland
Mehr dazu im Ratgeber: Anerkennungspartnerschaft: Einreise vor der Anerkennung; Berufe: Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft, Elektriker, Anlagenmechaniker SHK, Maurer, Koch und Köchin
Anpassungslehrgang
Eine Zeit des Lernens und Arbeitens unter Anleitung, in der eine Fachkraft fehlende Inhalte ihrer Ausbildung nachholt.
Er findet meist in der Praxis statt, in der Pflege etwa in einer Klinik oder einem Pflegeheim, oft mit Unterricht dazu. In der Pflege ist er neben der Kenntnisprüfung ein Weg zur vollen Anerkennung. Dauer und Inhalte legt die zuständige Stelle fest. Wie lange er dauert, hängt von den Unterschieden im Bescheid ab.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Anerkennung in der Pflege; Berufe: Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft
Aufenthaltstitel
Die amtliche Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten und je nach Art auch zu arbeiten.
Auch das Visum ist ein solcher Titel, nach der Einreise folgt meist ein Titel der Ausländerbehörde. Er nennt den Zweck des Aufenthalts und in den Nebenbestimmungen, welche Beschäftigung erlaubt ist. Arbeitgeber prüfen vor dem ersten Arbeitstag, ob der Titel die Beschäftigung erlaubt. Über Erteilung und Verlängerung entscheidet die Ausländerbehörde.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Vom Angebot zum Visum: der Ablauf
Ausgleichsmaßnahme
Ein Weg, die im Bescheid genannten Unterschiede zum deutschen Abschluss zu schließen.
In reglementierten Berufen sind das vor allem ein Anpassungslehrgang oder eine Prüfung, etwa die Kenntnisprüfung. In anderen Berufen spricht man oft von einer Anpassungsqualifizierung, häufig im Betrieb. Welche Wege in Frage kommen, nennt die zuständige Stelle. Nach dem Ausgleich kann die Stelle die volle Gleichwertigkeit feststellen.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland
Mehr dazu im Ratgeber: Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Anerkennung in der Pflege; Berufe: Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft, Elektriker, Anlagenmechaniker SHK, Maurer
Ausländerbehörde
Die Behörde in Deutschland, die über die Aufenthaltstitel von Menschen aus dem Ausland entscheidet.
Zuständig ist in der Regel die Behörde am Wohnort. Nach der Einreise beantragt die Fachkraft dort den Aufenthaltstitel, solange das Visum gilt. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren leitet der Arbeitgeber das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde ein, in manchen Bundesländern gibt es dafür eine zentrale Stelle.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren aus Sicht des Betriebs
Auslandsvertretung
Eine Botschaft oder ein Generalkonsulat Deutschlands im Ausland.
Hier beantragt die Fachkraft im Herkunftsland das Visum. Die Auslandsvertretungen gehören zum Auswärtigen Amt und veröffentlichen eigene Merkblätter und Listen der Unterlagen. Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung selbst und teilt die Entscheidung schriftlich mit.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Auswärtiges Amt
Mehr dazu im Ratgeber: Vom Angebot zum Visum: der Ablauf
B
Berufskraftfahrerqualifikation
Die zusätzliche Qualifikation, die Fahrer von Lastwagen und Bussen für Beförderungen im Güter- und Personenverkehr neben der Fahrerlaubnis brauchen.
Sie wird in der Regel mit einer Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erworben und muss regelmäßig durch Weiterbildung erneuert werden. Für Fahrer aus Staaten außerhalb der EU stellt sich außerdem die Frage, ob und wie die ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, sagen die Industrie- und Handelskammern und die zuständigen Behörden.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Industrie- und Handelskammern, Bundesagentur für Arbeit
Berufe: Berufskraftfahrer
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Ein Verfahren, das der Arbeitgeber mit einer Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleitet.
Die Ausländerbehörde stimmt sich dann mit der Anerkennungsstelle und der Bundesagentur für Arbeit ab. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Behörde. Für das Verfahren fällt eine Gebühr an, deren Höhe die Behörde nennt. Das Visum beantragt die Fachkraft weiterhin bei der deutschen Auslandsvertretung, eine Zusage über Ergebnis oder Dauer gibt es nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Gesetze im Internet, Bundesministerium des Innern
Mehr dazu im Ratgeber: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren aus Sicht des Betriebs
Blaue Karte EU
Ein Aufenthaltstitel der Europäischen Union für Fachkräfte, vor allem mit Hochschulabschluss.
Sie setzt eine Stelle voraus, die zur Qualifikation passt. Die Voraussetzungen im Einzelnen nennen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Portal Make it in Germany. Über die Erteilung entscheiden die Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Fachkräfteeinwanderung: Überblick für Arbeitgeber
V
Visum zur Erwerbstätigkeit
Das Visum, mit dem eine Person aus einem Staat außerhalb der EU zur Arbeit nach Deutschland einreist.
Die Fachkraft beantragt es im Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung. Es gilt für eine bestimmte Stelle, deshalb steht am Anfang ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot. Das Visum ist zeitlich begrenzt. Über das Visum entscheidet allein die Auslandsvertretung.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Auswärtiges Amt, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Vom Angebot zum Visum: der Ablauf
Vorabzustimmung
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einer Beschäftigung, die der Betrieb schon vor dem Visumantrag einholt.
Der Betrieb beantragt sie bei der Bundesagentur für eine bestimmte Stelle. Die Fachkraft reicht sie mit dem Visumantrag bei der Auslandsvertretung ein, ein Prüfschritt ist damit schon erledigt. Die Vorabzustimmung ersetzt das Visum nicht. Davon zu unterscheiden ist die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren, das ist ein anderes Schreiben.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Gesetze im Internet
Mehr dazu im Ratgeber: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Das beschleunigte Fachkräfteverfahren aus Sicht des Betriebs