Tätigkeit und Einsatzorte
Pflegefachkräfte versorgen Menschen, die krank, alt oder pflegebedürftig sind. Sie planen die Pflege, führen sie durch und halten sie in der Dokumentation fest. Sie arbeiten eng mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen zusammen.
Zum Alltag gehören Übergaben im Team, die Gabe von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung und die Anleitung von Hilfskräften. In der Pflege wird im Schichtdienst gearbeitet, auch an Wochenenden und nachts.
Die Sprache spielt dabei eine große Rolle. Wer Bewohner betreut und dokumentiert, muss sich sicher verständigen können.
- Krankenhäuser und Kliniken
- Pflegeheime und Einrichtungen der Altenpflege
- Ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen der Rehabilitation
Anerkennung
Reglementierter Beruf
Zuständig ist eine Stelle des Bundeslandes, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll.
Die Pflege gehört zu den reglementierten Berufen. Als Pflegefachkraft arbeiten darf nur, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hat. Für einen ausländischen Abschluss heißt das: Ohne Anerkennung gibt es keine Erlaubnis.
Über die Anerkennung entscheiden Stellen der Bundesländer. Maßgeblich ist meist das Land, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Der Weg beginnt beim Portal Anerkennung in Deutschland. Dort finden Sie über Beruf und Arbeitsort die zuständige Stelle und die Liste der Unterlagen.
Die Stelle prüft, ob die ausländische Ausbildung der deutschen im Wesentlichen entspricht. Bleiben wesentliche Unterschiede, nennt sie der Bescheid. Diesen Bescheid nennt man Defizitbescheid. Die Unterschiede lassen sich durch eine Ausgleichsmaßnahme ausgleichen, also durch einen Anpassungslehrgang in der Praxis oder durch eine Kenntnisprüfung.
Eine Fachkraft kann unter Umständen einreisen, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Das ist der Weg über die Anerkennungspartnerschaft, bei dem Betrieb und Fachkraft das Verfahren in Deutschland zu Ende bringen. Die Voraussetzungen im Einzelnen nennen die Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde.
Den Antrag stellt in der Regel die Fachkraft selbst. Der Betrieb kann bei den Unterlagen helfen und den Ausgleich im Haus möglich machen. Über Gleichwertigkeit und Erlaubnis entscheidet allein die zuständige Stelle. Ein Ergebnis oder eine Frist sagt niemand zu.
Deutschkenntnisse
Zur Erlaubnis gehören die Deutschkenntnisse, die für den Beruf erforderlich sind. Welches Niveau verlangt wird, welcher Nachweis zählt und ob eine Prüfung der Fachsprache dazukommt, nennt die zuständige Stelle.
In der Fachsprache geht es um den Alltag auf Station: Übergabe, Dokumentation und Gespräche mit Patienten und Angehörigen. Ein allgemeiner Kurs bereitet darauf oft nicht genug vor.
Planen Sie die Sprache früh ein. Sie ist in der Pflege oft der längste Teil des Weges. Wir erfassen den Sprachstand der Bewerber nach der europäischen Skala von A1 bis C2 und fragen nach Nachweisen.
Unterlagen
Diese Nachweise fragen wir bei Pflegefachkräften ab. Sie helfen bei der Vorauswahl und später beim Antrag auf Anerkennung.
- wird verlangt Lebenslauf Mit Stationen, Fachbereichen und Umfang der Tätigkeit.
- wird verlangt Berufsurkunde oder Pflegediplom Urkunde über die Berufszulassung, dazu die Übersetzung.
- wird verlangt Arbeitszeugnisse Nachweise über Berufsjahre in der Pflege.
- wird verlangt Sprachnachweis Deutsch Für die Anerkennung wird in der Regel ein Zertifikat verlangt.
- wenn vorhanden Hinweis: Führungszeugnis Manche Einrichtungen fragen es an. Reichen Sie es erst nach Aufforderung ein.
- wenn vorhanden Hinweis: ärztlicher Nachweis Für die Arbeit am Menschen kann ein ärztlicher Nachweis nötig sein.
Die Liste ist eine allgemeine Orientierung ohne Rechtsanspruch. Was im Einzelfall verlangt wird, sagen die zuständige Stelle und der Betrieb.
Ausbildung in Usbekistan und in der Türkei
Türkei
In der Türkei ist die Pflegeausbildung ein Hochschulstudium. Das unterscheidet sich vom deutschen Weg über eine berufliche Ausbildung und ist bei der Anerkennung wichtig. Ob der Abschluss gleichwertig ist, prüft die zuständige Stelle des Bundeslandes im Einzelfall.
Usbekistan
In Usbekistan führt der berufliche Weg über Colleges und Technikums mit viel Praxis. Hochschulen vergeben Abschlüsse als Bakalavr und Magistr, auch in der Medizin. Welche Inhalte eine Pflegeausbildung dort hatte, zeigt die Fächerübersicht. Geprüft wird immer der einzelne Abschluss, nicht das Land.
So läuft es mit Regalis
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1
Bedarf aufnehmen
Sie beschreiben Einrichtung, Tätigkeit, Anforderungen und Unterkunft. Wir fragen nach, wo etwas unklar ist.
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2
Suche im eigenen Netzwerk
Unsere Partner vor Ort sprechen Pflegefachkräfte an, führen das erste Gespräch und sichten die Unterlagen.
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3
Geprüfte Profile vorstellen
Sie erhalten Profile ohne Namen und entscheiden, wen Sie sprechen möchten. Häufig folgt ein Gespräch über Video.
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4
Unterlagen koordinieren
Wir sammeln die Unterlagen, lassen Übersetzungen anfertigen und koordinieren die Schritte für Anerkennung, Einreise und Aufenthalt.
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5
Begleitung bis zur Arbeitsaufnahme
Wir bleiben bis zum ersten Arbeitstag an Ihrer Seite und auch in den ersten Monaten ansprechbar.
Für Fachkräfte
Sie sind Pflegefachkraft in der Türkei oder in Usbekistan und möchten in Deutschland arbeiten? Senden Sie uns eine Kurzbewerbung oder legen Sie ein Profil an. Für Bewerber ist unsere Arbeit kostenlos. Den Weg nach Deutschland in Schritten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Herkunftsland, auch auf Türkisch, Russisch und Usbekisch. Den Arbeitsvertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb. Das Visum beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung, die darüber entscheidet.
- Kurz bewerben
- Aus der Türkei Für Fachkräfte aus der Türkei: der Weg nach Deutschland in Schritten, Unterlagen, Deutsch lernen, faire Anwerbung und Schutz vor falschen Vermittlern.
- Aus Usbekistan Für Fachkräfte aus Usbekistan: der Weg nach Deutschland in Schritten, Unterlagen, Deutsch lernen, faire Anwerbung und Schutz vor falschen Vermittlern.
Häufige Fragen zu diesem Beruf
Darf eine Pflegefachkraft vor der Erlaubnis bei uns arbeiten?
Als Pflegefachkraft nicht. Eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft ist in manchen Fällen möglich. Ob das geht, hängt vom Aufenthaltstitel und von den Regeln des Bundeslandes ab.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland, Gesetze im Internet
Welche Stelle entscheidet über die Anerkennung in der Pflege?
Eine Stelle des Bundeslandes, meist des Landes, in dem die Arbeit aufgenommen wird. Das Portal Anerkennung in Deutschland nennt die Anschrift.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: wer wählt?
In vielen Fällen wählt die Fachkraft selbst. Was im Einzelfall gilt, sagt die zuständige Stelle. Der Betrieb kann einen Platz für den Lehrgang anbieten.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Anerkennung in Deutschland
Was übernimmt Regalis bei Pflegefachkräften?
Wir suchen über unsere Partner vor Ort, prüfen Unterlagen auf Vollständigkeit und koordinieren die Schritte bis zur Arbeitsaufnahme. Über Anerkennung und Visum entscheiden allein die zuständigen Stellen.
