Regalis, Stand
In Kürze
In nicht reglementierten Berufen darf man ohne Anerkennung arbeiten, für das Visum als Fachkraft wird die Gleichwertigkeit aber meist verlangt. Zuständig ist je nach Beruf eine Handwerkskammer oder eine Industrie- und Handelskammer, die den ausländischen Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleicht. Bleiben Unterschiede, gibt es Wege zum Ausgleich, und in bestimmten Fällen zählt auch Berufserfahrung unter Bedingungen, die die Stellen nennen.
Nicht reglementiert heißt nicht ohne Anerkennung
In einem nicht reglementierten Beruf braucht niemand eine staatliche Erlaubnis, um zu arbeiten. Ein Betrieb kann also einen Schweißer mit ausländischem Zeugnis einstellen, ohne dass dieses Zeugnis anerkannt ist.
Für Menschen aus Staaten außerhalb der EU kommt aber der Aufenthaltstitel hinzu. Der Titel als Fachkraft setzt meist voraus, dass der Abschluss einem deutschen gleichwertig ist. Die Anerkennung wird so zur Bedingung für die Einreise.
Es gibt Ausnahmen und andere Wege. Einige davon stellen wir weiter unten vor. Welcher Weg passt, entscheidet sich im Einzelfall.
Den deutschen Referenzberuf finden
Die Anerkennung vergleicht den ausländischen Abschluss mit einem deutschen Beruf. Diesen Beruf nennt man Referenzberuf. Er muss zur Ausbildung passen, nicht zur Stelle.
Nicht immer ist die Zuordnung eindeutig. Ein Metallberuf aus dem Herkunftsland kann Teile mehrerer deutscher Berufe abdecken. Dann lohnt es sich, die Inhalte der Ausbildung genau anzusehen.
Das Portal Anerkennung in Deutschland hilft bei der Suche. Dort finden Sie deutsche Berufe mit ihren Inhalten und die zuständige Stelle. Auch die Kammern beraten vor dem Antrag.
Sprechen Sie die Zuordnung früh mit der Fachkraft durch. Sie kennt ihre Ausbildung am besten und kann Stundenpläne und Nachweise beschaffen.
Zuständig sind die Kammern
Für die meisten Ausbildungsberufe in Handwerk und Industrie sind die Kammern zuständig. Handwerksberufe prüft die Handwerkskammer. Industrielle und kaufmännische Berufe prüfen die Industrie- und Handelskammern.
Viele Metallberufe gibt es in beiden Bereichen. Ein Metallbauer gehört zum Handwerk, ein Industriemechaniker zur Industrie. Der Referenzberuf entscheidet, welche Kammer den Antrag bearbeitet.
Die Kammer prüft den Abschluss und erteilt einen Bescheid. Für die Prüfung fällt eine Gebühr an, deren Höhe die Kammer nennt. Übersetzungen und Beglaubigungen kommen hinzu.
- Abschlusszeugnis mit Angaben zu Inhalten und Dauer der Ausbildung
- Nachweise über Berufserfahrung, etwa Arbeitszeugnisse
- Lebenslauf und Pass
- Übersetzungen und Beglaubigungen nach Vorgabe der Kammer
Teilweise gleichwertig und was dann folgt
Nicht jeder Bescheid stellt die volle Gleichwertigkeit fest. Oft bleiben einzelne Unterschiede. Der Bescheid nennt sie und zeigt, was fehlt.
Diese Lücken lassen sich schließen, meist durch eine Anpassungsqualifizierung im Betrieb oder in einem Kurs. Danach kann die Kammer die volle Gleichwertigkeit feststellen.
Für die Einreise gibt es dafür eigene Wege. Einer ist die Anerkennungspartnerschaft, bei der Betrieb und Fachkraft das Verfahren nach der Einreise zu Ende bringen. Ein anderer sind Maßnahmen zur Anerkennung, für die ein eigener Aufenthaltstitel vorgesehen ist.
Welcher Weg im Einzelfall trägt, klären Sie mit der Kammer, der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde.
Berufserfahrung als eigener Weg
In bestimmten Fällen kann auch Berufserfahrung zur Beschäftigung führen, ohne dass der Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Dafür verlangt das Recht zusätzliche Bedingungen.
Dazu gehört in der Regel ein Abschluss, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist, und Berufserfahrung im Beruf. Weitere Bedingungen betreffen etwa das Entgelt oder die Bindung des Betriebs an einen Tarifvertrag. Die Einzelheiten nennen die amtlichen Stellen.
Dieser Weg passt vor allem zu erfahrenen Fachkräften, deren Ausbildung sich schwer vergleichen lässt. Er ersetzt aber nicht in jedem Fall die Anerkennung.
Besondere Anforderungen einzelner Tätigkeiten
Manche Tätigkeiten verlangen mehr als einen passenden Abschluss. Im Elektrobereich etwa hängt es von der Tätigkeit ab, wer welche Arbeiten ausführen darf. Die zuständige Kammer sagt Ihnen, was im Einzelfall gilt.
Auch im Schweißen gibt es eigene Nachweise, die Kunden oder Normen verlangen. Diese Prüfungen sind keine Anerkennung im Sinne des Aufenthaltsrechts. Sie können aber für den Einsatz im Betrieb nötig sein.
Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Abschluss, sondern auch nach Zertifikaten und nach der praktischen Erfahrung. Das hilft bei der Auswahl und bei der Einarbeitung.
Was der Betrieb tun kann
Der Antrag auf Anerkennung ist Sache der Fachkraft. Der Betrieb kann den Weg aber deutlich erleichtern.
- Den Referenzberuf früh mit der Fachkraft klären
- Stellenbeschreibung und Tätigkeit passend zum Abschluss formulieren
- Einen Platz für die Anpassungsqualifizierung anbieten
- Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen absprechen
- Eine Person im Betrieb benennen, die den Vorgang begleitet
Häufige Fragen
Darf ein Schweißer ohne Anerkennung bei uns arbeiten?
Der Beruf ist nicht reglementiert, eine Erlaubnis braucht er nicht. Für das Visum als Fachkraft wird die Gleichwertigkeit des Abschlusses aber meist verlangt.
Welche Kammer ist zuständig?
Das hängt vom deutschen Referenzberuf ab. Handwerksberufe prüft die Handwerkskammer, industrielle Berufe die Industrie- und Handelskammer.
Was passiert bei teilweiser Gleichwertigkeit?
Der Bescheid nennt die Unterschiede. Sie lassen sich meist durch eine Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Für die Einreise gibt es dafür eigene Wege.
Zählt Berufserfahrung auch ohne Anerkennung?
In bestimmten Fällen ja, unter zusätzlichen Bedingungen. Welche das sind, nennen die amtlichen Stellen.
Wer bezahlt die Anerkennung?
Das ist Verhandlungssache zwischen Betrieb und Fachkraft. Viele Betriebe übernehmen Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen. Halten Sie die Absprache schriftlich fest.
- Für Arbeitgeber So arbeitet Regalis mit Arbeitgebern: Anforderungsprofil erfassen, Kandidaten vorstellen, Einreise koordinieren. Direktanstellung ohne Zeitarbeit.