Für Arbeitgeber

Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Viele Beschäftigungen von Fachkräften aus dem Ausland brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Der Betrieb kann sie vorab einholen, bevor die Fachkraft das Visum beantragt. Dieser Beitrag erklärt, was dabei geprüft wird und wie Sie Rückfragen vermeiden.

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