So arbeiten wir
Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen der Fachkraft und Ihrem Restaurant oder Hotel. Regalis betreibt keine Zeitarbeit und stellt niemanden selbst an. Wir sprechen Bewerber in Griechenland auf Griechisch an, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Angaben.
Wofür Küchen suchen
Gesucht werden Köche für Posten im À-la-carte-Geschäft, für Frühstück, Bankett und Gemeinschaftsverpflegung, dazu Beiköche und Hilfen für Vorbereitung und Spüle. Hygiene, Tempo und saubere Übergaben zwischen den Schichten zählen in jeder Küche.
Gearbeitet wird im Teildienst, an Wochenenden und an Feiertagen. Viele Betriebe suchen das ganze Jahr, andere vor allem für die Saison. Sagen Sie uns, welche Küche Sie führen und welche Posten offen sind.
Küchenpersonal aus Griechenland
Gastronomie und Tourismus beschäftigen in Griechenland viele Menschen. In Hotels auf den Inseln und an der Küste arbeiten Köche oft in langen Saisons mit vielen Gästen. Viele haben ihr Handwerk im Betrieb gelernt, andere an Schulen für Tourismus und Gastronomie.
Griechenland gehört zur EU. Fachkräfte aus Griechenland brauchen für die Arbeit in Deutschland kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Die Fachkraft meldet ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde am neuen Wohnort an. Eine Anerkennung des Abschlusses ist nur in reglementierten Berufen nötig, etwa in der Pflege.
Erfahrung und Deutschkenntnisse
Wir achten auf Berufserfahrung in vergleichbaren Küchen und fragen nach Zeugnissen und Nachweisen früherer Stellen. Für Stellen als Küchenhilfe kommen auch Bewerber ohne formale Ausbildung in Frage.
Viele Betriebe erwarten Deutsch ab A2, in der Küche genügt für den Start oft weniger. Wir erfassen den Sprachstand nach der europäischen Skala von A1 bis C2 und fragen nach einem Zertifikat. Englisch hilft in vielen Küchen weiter.
- Erfahrung als Koch, Beikoch oder Küchenhilfe
- Zeugnisse oder Nachweise früherer Stellen
- Deutsch nach Bedarf der Stelle, Englisch von Vorteil
Der Ablauf in fünf Schritten
-
1
Stelle beschreiben
Sie nennen Posten, Küche, Dienstzeiten, Vergütung und Unterkunft. Saisonstellen und Ganzjahresstellen besprechen wir offen.
-
2
Suche in Griechenland
Wir sprechen Köche auf Griechisch an und sehen Erfahrung, Zeugnisse und Sprachstand durch.
-
3
Kennenlernen
Sie sehen Profile ohne Namen und sprechen die Kandidaten per Video. Eine kleine Aufgabe vom eigenen Posten ist möglich.
-
4
Vertrag und Umzug
Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt mit der Fachkraft. Ein Visum ist nicht nötig, wir stimmen Anreise und Unterkunft mit Ihnen ab.
-
5
Erster Dienst
Nach der Anmeldung am Wohnort beginnt die Einarbeitung in Ihrer Küche. Wir bleiben für Rückfragen beider Seiten da.
Was Ihr Betrieb beisteuert
Im Gastgewerbe entscheidet das Wohnen oft über die Zusage. Für die ersten Monate stellen Sie eine Unterkunft, etwa ein Personalzimmer, oder helfen aktiv bei der Wohnungssuche. Eine Ansprechperson in der Küche erklärt Dienstplan, Posten und Hausregeln.
- Personalzimmer, Wohnung oder Hilfe bei der Suche
- Eine feste Ansprechperson in der Küche
- Klare Dienstpläne mit Angaben zu Teildienst und Ruhetagen
- Einarbeitung in Rezepturen, Abläufe und Hygieneregeln
Häufige Fragen
Brauchen griechische Köche ein Visum?
Nein. Bürger der EU brauchen für die Arbeit in Deutschland weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis. Nach dem Umzug melden sie ihren Wohnsitz am neuen Wohnort an.
Passen die Bewerber auch für eine Saisonstelle?
Viele kennen die Arbeit in der Saison. Ohne Visum hängt der Start vor allem davon ab, wann die Fachkraft umziehen kann. Sagen Sie uns früh, ab wann Sie suchen.
Können wir Kandidaten probekochen lassen?
Eine kurze Aufgabe im Video ist oft möglich, etwa ein Gericht vom eigenen Posten. Sagen Sie uns, was Sie sehen möchten.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Freizügigkeitsgesetz/EU, § 2a, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Bundesmeldegesetz, § 17, Bundesagentur für Arbeit: Anerkennung von Abschluss und Zeugnis, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
