So arbeiten wir
Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen der Fachkraft und Ihrem Hotel. Regalis betreibt keine Zeitarbeit und stellt niemanden selbst an. Wir sprechen Bewerber in Griechenland auf Griechisch an, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Angaben.
Wofür Hotels suchen
An der Rezeption geht es um Anreise und Abreise, Buchungen, Kasse und Fragen der Gäste. Auf der Etage zählen Ordnung, Tempo und Zuverlässigkeit, im Frühstück und im Service ein freundlicher Umgang und gute Abstimmung mit der Küche.
Gearbeitet wird in Schichten, an Wochenenden und an Feiertagen, in Ferienorten mit Spitzen in der Saison. Betriebe fragen uns vor allem nach Personal für das Housekeeping, nach Servicekräften mit Englisch und nach Rezeptionisten mit Erfahrung.
Tourismus in Griechenland
Der Tourismus gehört zu den großen Arbeitgebern in Griechenland. In Hotels auf den Inseln und an der Küste arbeiten viele Menschen in langen Saisons mit Gästen aus ganz Europa. Englisch gehört dort für viele zum Alltag.
Griechenland gehört zur EU. Fachkräfte aus Griechenland brauchen für die Arbeit in Deutschland kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Die Fachkraft meldet ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde am neuen Wohnort an. Eine Anerkennung des Abschlusses ist nur in reglementierten Berufen nötig, etwa in der Pflege.
Erfahrung und Sprachen
Wir achten auf Erfahrung in vergleichbaren Häusern und fragen nach Zeugnissen und Nachweisen früherer Stellen. Für Stellen auf der Etage oder im Frühstück kommen auch Bewerber ohne formale Ausbildung in Frage.
Im Gästekontakt erwarten viele Betriebe Deutsch ab A2 oder mehr, auf der Etage genügt oft weniger. Wir erfassen den Sprachstand nach der europäischen Skala von A1 bis C2 und fragen nach einem Zertifikat. Englisch ist an der Rezeption oft ein Vorteil.
- Erfahrung an der Rezeption, auf der Etage oder im Service
- Zeugnisse oder Nachweise früherer Stellen
- Deutsch nach Bedarf der Stelle, Englisch von Vorteil
Der Ablauf in fünf Schritten
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1
Stelle beschreiben
Sie nennen Bereich, Schichten, Vergütung und Unterkunft. Saisonstellen und Ganzjahresstellen besprechen wir offen.
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2
Suche in Griechenland
Wir sprechen Bewerber auf Griechisch an und sehen Erfahrung, Zeugnisse und Sprachstand durch.
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3
Kennenlernen
Sie sehen Profile ohne Namen und sprechen die Kandidaten per Video, auf Deutsch oder auf Englisch.
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4
Vertrag und Umzug
Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt mit der Fachkraft. Ein Visum ist nicht nötig, wir stimmen Anreise und Unterkunft mit Ihnen ab.
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5
Erster Dienst
Nach der Anmeldung am Wohnort beginnt die Einarbeitung in Ihrem Haus. Wir bleiben für Rückfragen beider Seiten da.
Was Ihr Betrieb beisteuert
Im Hotel entscheidet das Wohnen oft über die Zusage. Für die ersten Monate stellen Sie eine Unterkunft, etwa ein Personalzimmer, oder helfen aktiv bei der Wohnungssuche. Eine Ansprechperson im Haus erklärt Dienstplan, Abläufe und Hausregeln.
- Personalzimmer, Wohnung oder Hilfe bei der Suche
- Eine feste Ansprechperson an der Rezeption oder auf der Etage
- Klare Dienstpläne mit Angaben zu Schichten und Ruhetagen
- Einarbeitung in Buchungssystem, Standards und Abläufe
Häufige Fragen
Braucht der Abschluss eine Anerkennung?
Nur in reglementierten Berufen, etwa in der Pflege. Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.
Eignet sich das Personal auch für eine Saisonstelle?
Viele kennen lange Saisons aus griechischen Ferienorten. Ohne Visum hängt der Start vor allem davon ab, wann die Fachkraft umziehen kann.
Wer zahlt die Unterkunft?
Sie stellen die Unterkunft oder helfen bei der Suche. Wie die Miete geregelt ist, vereinbaren Sie mit der Fachkraft, wir halten es vor der Zusage fest.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Freizügigkeitsgesetz/EU, § 2a, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Bundesmeldegesetz, § 17, Bundesagentur für Arbeit: Anerkennung von Abschluss und Zeugnis, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
