Regalis, Stand
In Kürze
Bürger der EU brauchen für die Arbeit in Deutschland kein Visum und keine Arbeitserlaubnis und melden nach dem Umzug ihren Wohnsitz an. Nach der Anmeldung folgen Krankenversicherung, Sozialversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer und Bankkonto, meist in kurzer Folge. Ihr Betrieb und Regalis helfen bei der Anmeldung, über Anträge entscheiden allein die zuständigen Stellen.
Vor dem Umzug
Für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum brauchen Sie nicht.
Packen Sie die Unterlagen ein, nach denen Behörden, Vermieter und Betrieb fragen. Originale und Kopien sparen später Wege.
Klären Sie mit dem Betrieb vor der Abreise, wo Sie am Anfang wohnen und wie Sie am ersten Tag zur Arbeit kommen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Arbeitsvertrag oder schriftliche Zusage des Betriebs
- Zeugnisse und Nachweise über Ihre Berufserfahrung
- Führerschein, falls vorhanden
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, wenn Ihre Familie mitkommt
Anmeldung des Wohnsitzes
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, meldet sich bei der Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde an. Oft heißt sie Bürgeramt.
Für die Anmeldung brauchen Sie Ihren Ausweis und eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Diese Bestätigung stellt der Vermieter aus, bei einer gestellten Unterkunft der Betrieb.
Melden Sie sich bald nach dem Einzug an. Viele Ämter vergeben Termine online. Ihr Betrieb und Regalis helfen Ihnen, einen Termin zu finden und die Unterlagen vorzubereiten.
Versicherung und Nummern für die Lohnabrechnung
Mit einer Beschäftigung in Deutschland sind Sie in der Regel gesetzlich versichert, auch in der Krankenversicherung. Sie wählen eine gesetzliche Krankenkasse und nennen sie Ihrem Betrieb.
Der Betrieb meldet Sie zur Sozialversicherung an. Ihre Sozialversicherungsnummer kommt danach per Post.
Nach der Anmeldung des Wohnsitzes kommt auch Ihre Steuer-Identifikationsnummer per Post an Ihre neue Adresse. Ihr Betrieb braucht sie für die Lohnabrechnung. Geben Sie die Nummer weiter, sobald sie da ist.
Bankkonto
Ihr Lohn kommt auf ein Konto. Ein Konto bei einer Bank in der EU genügt in der Regel.
Viele eröffnen nach der Anmeldung ein Konto bei einer Bank in Deutschland. Dafür fragen Banken meist nach Ausweis und Meldebestätigung.
Wohnung
Bei einer Vermittlung über Regalis stellt der Betrieb für den Anfang eine Unterkunft oder hilft aktiv bei der Wohnungssuche. Was er anbietet, erfahren Sie vor Ihrer Zusage.
Für eine eigene Wohnung fragen Vermieter oft nach dem Arbeitsvertrag und nach Lohnabrechnungen. Mit der ersten Abrechnung wird die Suche leichter.
Führerschein
Ein Führerschein aus einem Land der EU gilt in der Regel auch in Deutschland. Umschreiben brauchen Sie ihn dann nicht.
Für Berufskraftfahrer wird der Nachweis aus einem Land der EU, die Schlüsselzahl 95 im Führerschein, in Deutschland anerkannt, ebenso die Fahrerkarte aus der EU.
Familie
Familienangehörige, die selbst Bürger der EU sind, brauchen ebenfalls kein Visum. Sie melden sich wie Sie am neuen Wohnort an.
Für Angehörige aus Ländern außerhalb der EU gelten eigene Regeln. Auskunft gibt die zuständige Ausländerbehörde.
Die ersten Wochen
Am Anfang steht die Einarbeitung im Betrieb. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Ihr Betrieb und Regalis bleiben in dieser Zeit für Sie ansprechbar. Den Lohn und die Arbeitszeit regelt Ihr Arbeitsvertrag.
Häufige Fragen
Brauche ich als Bürger der EU ein Visum?
Nein. Für die Arbeit in Deutschland brauchen Bürger der EU weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis. Nach dem Umzug melden Sie Ihren Wohnsitz an.
Wer hilft mir bei der Anmeldung?
Ihr Betrieb und Regalis. Wir helfen bei der Suche nach einem Termin und beim Vorbereiten der Unterlagen. Den Termin selbst nehmen Sie wahr.
Gilt mein Führerschein in Deutschland?
Ein Führerschein aus einem Land der EU gilt in der Regel auch in Deutschland. Umschreiben brauchen Sie ihn dann nicht.
- Für Bewerber Bewerber legen bei Regalis ein Profil an, laden ihre Unterlagen hoch und werden Arbeitgebern in Deutschland vorgestellt. Anstellung direkt beim Betrieb.