Für den Start der Suche
Der Fragebogen fragt alles ab, was wir für eine gezielte Suche brauchen. Das Ausfüllen dauert etwa eine Viertelstunde, danach erhalten Sie eine Vorgangsnummer.
- Angaben zu Unternehmen, Standort und Ansprechperson
- Tätigkeit, Arbeitszeit, Beginn und Anzahl der Stellen
- Vergütung, Anforderungen und nötiges Deutsch
- Angebot zur Unterkunft für die ersten Monate
Nach Ihrer Zusage
Mit der Fachkraft schließen Sie den Arbeitsvertrag. Für das Visum brauchen die Behörden außerdem Angaben zur Stelle, etwa zu Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung, meist auf einem Formular der Bundesagentur für Arbeit. Den Vertrag erstellen Sie selbst; wir sagen Ihnen, welche Angaben die Behörden darin üblicherweise sehen wollen.
Für das beschleunigte Verfahren
Wollen Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, kommen eine Vollmacht der Fachkraft und eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde dazu. Welche Unterlagen die Behörde im Einzelfall verlangt, nennt sie selbst. Wir halten die Liste mit Ihnen auf dem aktuellen Stand.
Häufige Fragen
Müssen wir Unterlagen der Fachkraft übersetzen lassen?
Nein. Zeugnisse und Nachweise der Fachkraft laufen über sie und über uns. Sie liefern nur die Angaben Ihres Betriebs.
Können wir den Fragebogen später ergänzen?
Ja. Rückfragen klären wir im Gespräch, und neue Stellen melden Sie jederzeit mit einer weiteren Anfrage.
Wo sehen wir, welche Unterlage noch fehlt?
In Ihrem Zugang zum Arbeitgeberportal. Dort steht je Fall, wo er steht und wer gerade am Zug ist.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.