Die Aufgaben im Überblick
Ein Verfahren mit mehreren Beteiligten läuft am besten, wenn jeder seine Rolle kennt. So ist die Arbeit bei einer Vermittlung über Regalis verteilt.
- Die Fachkraft beantragt Anerkennung und Visum und bringt Zeugnisse, Pass und Sprachzertifikat mit.
- Regalis sammelt und prüft die Unterlagen, sagt, was fehlt, und stimmt Termine ab.
- Ihr Betrieb liefert Arbeitsvertrag und Angaben zur Stelle, die die Behörden verlangen.
- Die Behörden prüfen und entscheiden.
Anerkennung des Abschlusses
In manchen Berufen, etwa in der Pflege, ist die Anerkennung Voraussetzung für die Arbeit. In anderen wird sie für die Einreise als Fachkraft meist verlangt. Ob ein Abschluss einem deutschen entspricht, prüft die zuständige Stelle, im Handwerk und in der Industrie meist die Kammer.
Für die Anerkennung werden Zeugnisse übersetzt und oft beglaubigt. Wir sagen der Fachkraft, welche Form verlangt ist, und behalten die Unterlagen im Blick.
Visum und beschleunigtes Verfahren
Das Visum beantragt die Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Land. Ihr Betrieb kann mit einer Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Dafür nimmt die Behörde eine Gebühr, deren Höhe sie selbst nennt.
Häufige Fragen
Muss unser Betrieb selbst zu Behörden gehen?
Für das beschleunigte Verfahren reichen Sie den Antrag bei der Ausländerbehörde ein. Sonst liefern Sie vor allem Angaben zur Stelle. Was im Einzelfall verlangt wird, sagen wir Ihnen.
Entscheidet Regalis über das Visum?
Nein. Über Visum, Anerkennung und Aufenthalt entscheiden allein die Behörden. Wir sorgen dafür, dass die Unterlagen vollständig sind.
Wer zahlt die Gebühren der Behörden?
Das vereinbaren Sie mit der Fachkraft. Wir halten die Absprache vor der Zusage fest, damit beide Seiten Bescheid wissen.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.