Honorar nur bei Erfolg
Bevor wir suchen, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vermittlungsvereinbarung. Darin stehen das Honorar je Stelle, was als Erfolg gilt und wann Sie zahlen.
Kommt keine Einstellung zustande, zahlen Sie kein Honorar. Wie hoch es ausfällt, hängt vor allem vom Beruf, vom Aufwand bei Anerkennung und Unterlagen und von der Zahl der Stellen ab.
Zahlung in Raten
Das Honorar lässt sich in Raten zahlen, etwa bei der Unterschrift des Arbeitsvertrags und beim ersten Arbeitstag. Die Zeitpunkte legen wir in der Vereinbarung fest, damit Sie sie einplanen können.
Wenn das Arbeitsverhältnis früh endet
Für diesen Fall enthält die Vereinbarung eine Ersatzregelung. Was sie im Einzelnen vorsieht, steht in Ihrem Angebot.
Was Sie selbst tragen
Einige Kosten entstehen nicht bei uns, sondern in Ihrem Betrieb oder bei Behörden. Bewerber zahlen für die Vermittlung nichts.
- Unterkunft für die ersten Monate oder Hilfe bei der Wohnung
- Gebühren der Behörden für Anerkennung und Visum, je nach Absprache mit der Person
- Gebühr der Behörde, wenn Sie das beschleunigte Verfahren nutzen
- Zeit für die Einarbeitung im Betrieb
Häufige Fragen
Kostet die Meldung des Bedarfs schon etwas?
Nein. Die Bedarfsmeldung ist unverbindlich und löst keine Zahlung aus. Erst die Vermittlungsvereinbarung regelt das Honorar.
Zahlen die Bewerber etwas an Regalis?
Nein. Für Bewerber ist die Vermittlung kostenlos, in jedem Land, in dem wir arbeiten. Verlangt jemand Geld, ist das ein Warnsignal.
Gibt es einen Betrag als Richtwert?
Einen Richtwert nennen wir auf der Website nicht, weil Beruf und Aufwand stark schwanken. Im Gespräch erhalten Sie ein Angebot für Ihre Stellen.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.