Wer Arbeitgeber ist
Ihr Betrieb ist Arbeitgeber, vom ersten Tag an. Sie zahlen die Vergütung, planen die Dienste und gestalten die Zusammenarbeit selbst.
Regalis ist nicht Partei des Arbeitsvertrags und tritt nicht als Arbeitgeber auf. Wir verleihen niemanden, Arbeitnehmerüberlassung betreiben wir nicht.
Wie bezahlt wird
Sie zahlen uns ein Honorar nur, wenn die Vermittlung gelingt. Die Höhe steht in der Vermittlungsvereinbarung, bevor die Suche beginnt. Eine laufende Gebühr je Arbeitsstunde, wie man sie vom Verleih kennt, gibt es nicht.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Die Fachkraft gehört fest zu Ihrem Team und bindet sich an Ihren Betrieb, nicht an eine Agentur. Gerade bei einem Umzug aus dem Ausland ist das für beide Seiten eine klare Grundlage.
- Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb, ohne Verleiher
- Ein Honorar bei Erfolg statt einer Gebühr je Stunde
- Unterkunft und Einarbeitung planen Sie selbst, wir begleiten
- Nach dem Start bleiben wir für Fragen beider Seiten da
Häufige Fragen
Können wir die Fachkraft später an einen anderen Betrieb weitergeben?
Nein. Die Fachkraft ist bei Ihnen angestellt und arbeitet in Ihrem Betrieb. Eine Weitergabe an andere Betriebe ist kein Teil unserer Vermittlung.
Wer ist Ansprechpartner der Fachkraft nach dem Start?
Für die Arbeit Ihr Betrieb. Für Fragen zum Weg nach Deutschland und zur Eingewöhnung bleiben wir zusätzlich erreichbar.
Was passiert, wenn es nicht passt?
Endet das Arbeitsverhältnis früh, greift die Ersatzregelung aus der Vereinbarung. Was sie vorsieht, steht in Ihrem Angebot.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.