Wofür überhaupt Kosten entstehen
Eine internationale Vermittlung ist Handarbeit. Bewerber werden vor Ort angesprochen, ihre Angaben werden geprüft und ihre Unterlagen beschafft.
Dazu kommen Verfahren, die im Inland nicht anfallen. Anerkennung, Visum und Aufenthaltstitel verlangen Zeit, Gebühren und Übersetzungen.
Wer diese Blöcke früh kennt, kann rechnen. Wer sie übersieht, erlebt sie später als unangenehme Überraschung.
Die Blöcke fallen zu verschiedenen Zeitpunkten an. Einige entstehen vor der Einreise, andere erst im Betrieb. Ein einfacher Plan über den gesamten Vorgang hilft mehr als eine einzelne Zahl.
Die Kostenblöcke im Überblick
Nicht jeder Block fällt in jedem Fall an. Die Reihenfolge entspricht ungefähr dem zeitlichen Ablauf.
- Vermittlungsprovision für die erfolgreiche Besetzung der Stelle
- Gebühren für Anerkennung, beschleunigtes Verfahren und Visum
- Übersetzungen, Beglaubigungen und Beschaffung von Dokumenten
- Sprachkurse vor der Einreise oder begleitend im Betrieb
- Reisekosten für die Anreise
- Unterkunft oder Zuschuss in der Anfangszeit
- Einarbeitung, Begleitung und interne Arbeitszeit
Die Vermittlungsprovision
Üblich ist eine Vergütung, die erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig wird. Der Betrieb zahlt also für das Ergebnis, nicht für die Suche.
Die Höhe wird vor Beginn schriftlich vereinbart. Häufig richtet sie sich nach dem Jahresgehalt der Stelle oder ist als fester Betrag je Besetzung geregelt.
Das Melden eines Personalbedarfs ist davon getrennt. Es ist unverbindlich und löst keine Zahlungspflicht aus.
Manche Vereinbarungen sehen Teilzahlungen vor, etwa bei Vertragsunterschrift und bei Arbeitsaufnahme. Wichtig ist, dass die Zeitpunkte und die Bedingungen schriftlich feststehen.
Der eigene Aufwand im Betrieb
Ein Teil der Kosten steht in keiner Rechnung. Er entsteht im Haus und verteilt sich über mehrere Monate.
Dazu zählen die Zeit für Unterlagen und Rückfragen, die Begleitung bei Behördengängen und die längere Einarbeitung am Anfang. Auch die Anleitung in einem Anpassungslehrgang bindet erfahrene Leute.
Rechnen Sie diesen Aufwand von Beginn an mit ein. Wer ihn benennt und auf mehrere Schultern verteilt, belastet nicht eine einzelne Person im Betrieb.
Für Bewerber entstehen keine Vermittlungskosten
Die Kosten der Vermittlung trägt der Arbeitgeber. Das Recht setzt einer Vergütung durch Arbeitsuchende enge Grenzen.
Bewerber sollten misstrauisch werden, wenn im Herkunftsland Geld für die Vermittlung einer Stelle verlangt wird. Seriöse Vermittler nennen ihre Auftraggeber und legen ihre Vergütung offen.
Eigene Ausgaben können trotzdem anfallen, etwa für Pass, Sprachkurs oder Beglaubigungen. Wer welche davon übernimmt, gehört vor der Zusage geklärt.
Sagen Sie das früh im Gespräch. Diese Klarheit wirkt bei Bewerbern oft stärker als ein etwas höherer Lohn.
Was die Rechnung beeinflusst
Zwei Besetzungen kosten selten dasselbe. Diese Punkte machen den Unterschied.
- Beruf und Qualifikation, besonders bei reglementierten Berufen
- Verlangtes Sprachniveau und der Aufwand für den Kurs
- Herkunftsland und der dortige Aufwand für Unterlagen
- Zahl der Stellen: mehrere Besetzungen senken den Aufwand je Person
- Region und die Lage auf dem Wohnungsmarkt
Förderung und Beratung
Für einzelne Bausteine gibt es Unterstützung. Ob sie in Frage kommt, entscheidet die jeweilige Stelle nach Ihrem Fall.
Erste Ansprechpartner sind die Bundesagentur für Arbeit, die Kammern und die Beratungsstellen des Bundes zur Anerkennung. Sie geben Auskunft zu Programmen, Zuschüssen und zum Ablauf.
Fragen Sie früh nach, nicht erst nach der Einreise. Manche Angebote setzen einen Antrag vor Beginn der Maßnahme voraus.
Kosten und Nutzen abwägen
Eine offene Stelle kostet ebenfalls Geld. Überstunden, abgelehnte Aufträge und die Belastung des Teams tauchen in keiner Rechnung auf, wirken aber jeden Monat.
Stellen Sie den Aufwand der Vermittlung diesen Kosten gegenüber. Rechnen Sie dabei mit der Dauer, die eine Stelle bei Ihnen üblicherweise offen bleibt.
Der zweite Punkt ist die Bindung. Eine Besetzung, die nach kurzer Zeit endet, ist teurer als eine sorgfältige Auswahl. Einarbeitung, Unterkunft und Verfahren zahlen sich erst über die Zeit aus.
Halten Sie die Rechnung einfach. Eine Übersicht mit den Blöcken je Besetzung genügt, um im nächsten Jahr besser zu planen.
Fragen vor der Vereinbarung
Vergleichen lässt sich nur, was denselben Umfang hat. Diese Fragen klären den Umfang schnell.
- Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?
- Wer trägt Gebühren, Übersetzungen und Reisekosten?
- Wann wird die Provision fällig?
- Was gilt, wenn die Person die Probezeit nicht besteht?
- Gibt es eine Regelung zur Nachbesetzung?
- Wie wird abgerechnet, wenn ein Verfahren scheitert?
Was in die Vereinbarung gehört
Eine schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten. Sie beschreibt die Leistung und den Zeitpunkt der Zahlung.
- Beschreibung der Leistung und der gesuchten Stelle
- Höhe der Vergütung und ihre Berechnung
- Zeitpunkt der Fälligkeit und Zahlungsziel
- Regelung für Nachbesetzung und Erstattung
- Umgang mit Kosten Dritter, etwa Gebühren und Übersetzungen
- Vereinbarung zu Datenschutz und Vertraulichkeit
Unsere Rolle bei den Kosten
Regalis vereinbart die Vergütung vor Beginn schriftlich mit Ihnen und rechnet erst bei erfolgreicher Vermittlung ab. Wir sagen Ihnen offen, welche weiteren Kosten im Verfahren auf Sie zukommen können. Für Bewerber ist die Vermittlung kostenfrei.
Häufige Fragen
Was kostet eine Vermittlung konkret?
Das hängt vom Beruf, vom Herkunftsland und vom Umfang ab. Feste Preise stehen deshalb nicht auf dieser Seite. Die Konditionen werden vor Beginn schriftlich vereinbart.
Zahlen wir etwas, wenn keine Besetzung zustande kommt?
Für die Vermittlung selbst nicht, wenn eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist. Bereits angefallene Gebühren Dritter, etwa für Anerkennung oder Übersetzungen, bleiben davon unberührt.
Was passiert, wenn die Person schnell wieder geht?
Dafür gibt es Regelungen zur Nachbesetzung oder zur teilweisen Erstattung. Sie gehören in die Vereinbarung, bevor die Suche beginnt.
Können wir mehrere Stellen zusammen besetzen?
Ja, und das senkt den Aufwand je Person. Suche, Unterlagen und Ankunft lassen sich bündeln. Auch die Einarbeitung fällt leichter, wenn mehrere gemeinsam starten.
Ist das Melden des Personalbedarfs kostenpflichtig?
Nein. Der Fragebogen ist unverbindlich. Erst eine unterschriebene Vereinbarung begründet eine Zahlungspflicht.
Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand der Veröffentlichung. Er nennt keine Preise und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die schriftliche Vereinbarung und der Einzelfall.