Regalis, Stand
In Kürze
Die Blaue Karte EU setzt in der Regel einen Hochschulabschluss, eine passende Stelle und ein Gehalt ab einer jährlich bekannt gegebenen Schwelle voraus. Für Engpassberufe und für Berufseinsteiger gilt eine niedrigere Schwelle, dann muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung ist meist ein anderer Aufenthaltstitel der passende Weg.
Was die Blaue Karte EU ist
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Sie gilt für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, die zu ihrer Qualifikation passt.
Beantragt wird sie wie jedes Visum zur Arbeit bei der deutschen Auslandsvertretung. Über den Antrag entscheiden die Auslandsvertretung und, nach der Einreise, die Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen nennt das Aufenthaltsgesetz. Ob sie im Einzelfall erfüllt sind, prüfen die zuständigen Stellen.
- ein deutscher, ein anerkannter oder ein mit einem deutschen vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, das zur Qualifikation passt und die gesetzliche Mindestdauer der Beschäftigung vorsieht
- ein Gehalt mindestens in Höhe der Schwelle, die das Bundesministerium des Innern jedes Jahr bekannt gibt
- in reglementierten Berufen die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs
Niedrigere Schwelle für Engpassberufe und Berufseinsteiger
Für bestimmte Berufe mit besonderem Bedarf gilt eine niedrigere Gehaltsschwelle. Dazu gehören etwa Naturwissenschaften und Ingenieurwesen, Medizin und akademische Pflege, die Lehre und die Informationstechnik. Dasselbe gilt für Fachkräfte, die ihren Hochschulabschluss erst vor kurzer Zeit erworben haben. In diesen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
Fachleute der Informationstechnik können die Blaue Karte EU unter Bedingungen auch ohne Hochschulabschluss erhalten, wenn sie Berufserfahrung auf entsprechendem Niveau nachweisen.
Wo Sie die aktuelle Gehaltsschwelle finden
Die Schwellen hängen an einer Größe der Rentenversicherung und ändern sich deshalb jedes Jahr. Wir nennen hier bewusst keine Beträge.
Die Mindestgehälter gibt das Bundesministerium des Innern für jedes Kalenderjahr bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die deutschen Auslandsvertretungen nennen die aktuellen Werte auf ihren Seiten.
Der Weg für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wer eine Berufsausbildung hat und keinen Hochschulabschluss, kommt für die Blaue Karte EU in der Regel nicht in Frage. Für diese Fachkräfte gibt es eigene Aufenthaltstitel. Dafür muss meist die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt sein.
Für die meisten Berufe, für die Regalis vermittelt, etwa im Handwerk, auf dem Bau, in der Logistik oder in der Küche, ist das der übliche Weg. Für Angehörige gelten eigene Regeln, die die Auslandsvertretung und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklären.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Blaue Karte EU einen Hochschulabschluss?
In der Regel ja: einen deutschen, einen anerkannten oder einen vergleichbaren ausländischen Abschluss. Für Fachleute der Informationstechnik gibt es unter Bedingungen einen Weg über Berufserfahrung.
Wie hoch muss das Gehalt für die Blaue Karte EU sein?
Die Schwelle ändert sich jedes Jahr. Den aktuellen Wert gibt das Bundesministerium des Innern bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennt ihn auf seinen Seiten.
Ist die Blaue Karte EU der richtige Weg für Handwerker?
Meist nicht. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung gibt es eigene Aufenthaltstitel. Welcher passt, sagt die Auslandsvertretung; wir helfen Ihnen bei den Unterlagen.
- Für Bewerber Bewerber legen bei Regalis ein Profil an, laden ihre Unterlagen hoch und werden Arbeitgebern in Deutschland vorgestellt. Anstellung direkt beim Betrieb.