Regalis, Stand
In Kürze
Visum und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit setzen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot voraus, deshalb muss der Vertrag früh stehen. Die Bedingungen dürfen nicht schlechter sein als die vergleichbarer Beschäftigter, und der Vertrag sollte in einer Sprache vorliegen, die die Fachkraft versteht. Regalis ist nicht Vertragspartei, den Arbeitsvertrag schließen Betrieb und Fachkraft direkt miteinander.
Warum der Vertrag früh stehen muss
Ein Visum zur Beschäftigung gibt es nur für eine bestimmte Stelle. Die Auslandsvertretung will deshalb einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot sehen. Auch die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigung anhand dieser Angaben.
Der Vertrag steht damit am Anfang des Verfahrens, nicht am Ende. Wer ihn erst nach der Einreise aufsetzt, kommt nicht weit.
Gleichzeitig muss der Vertrag zu den übrigen Unterlagen passen. Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Entgelt sollten in Vertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Stellenbeschreibung gleich lauten.
Regalis ist nicht Vertragspartei. Den Arbeitsvertrag schließen Betrieb und Fachkraft direkt miteinander. Den Vertragstext erstellen Sie oder Ihre Beratung.
Übliche Inhalte
Ein Arbeitsvertrag mit einer Fachkraft aus dem Ausland enthält im Grundsatz dieselben Punkte wie jeder andere. Die wesentlichen Bedingungen müssen schriftlich festgehalten werden. Welche Angaben im Einzelnen Pflicht sind, sagt Ihnen Ihre Beratung.
Bei Fachkräften aus dem Ausland kommen oft Angaben hinzu, die für das Verfahren wichtig sind. Dazu gehören eine genaue Beschreibung der Tätigkeit und ein Beginn, der an die Erteilung des Aufenthaltstitels anknüpft.
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn und gegebenenfalls Befristung
- Arbeitsort und Beschreibung der Tätigkeit
- Arbeitszeit und Pausenregelung
- Entgelt mit allen Bestandteilen und Fälligkeit
- Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Gleiche Bedingungen wie vergleichbare Beschäftigte
Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer Beschäftigter entsprechen. Die ausländische Fachkraft darf nicht schlechter gestellt werden. Das betrifft vor allem Entgelt und Arbeitszeit. Legen Sie der Agentur im Zweifel dar, wie Sie vergleichbare Beschäftigte bezahlen.
Für manche Aufenthaltstitel gelten zusätzliche Bedingungen, etwa ein bestimmtes Mindestentgelt. Die Werte ändern sich und stehen bei den amtlichen Stellen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt ohnehin für alle.
Gleiche Bedingungen sind auch eine Frage der Fairness. Wer weniger bekommt als die Kollegen, merkt das schnell. Das kostet Vertrauen und oft die Fachkraft selbst.
Verständliche Sprache und Übersetzung
Ein Vertrag, den die Fachkraft nicht versteht, schafft Missverständnisse. Stellen Sie deshalb eine Übersetzung in eine Sprache bereit, die sie versteht, oder erklären Sie den Inhalt in einem Gespräch mit Übersetzung.
Einfache Sätze helfen allen Beteiligten. Fachbegriffe, die nötig sind, lassen sich in einem Beiblatt erklären.
Geben Sie der Fachkraft Zeit, den Vertrag zu lesen und Fragen zu stellen. Eine Unterschrift unter Zeitdruck führt oft zu Streit.
Nebenabreden
Neben dem eigentlichen Vertrag gibt es oft weitere Absprachen. Sie betreffen etwa die Unterkunft oder die Hilfe bei der Wohnungssuche, Sprachkurse, Reisekosten oder einen Vorschuss. Gerade hier entstehen später Streitigkeiten.
Halten Sie jede Nebenabrede schriftlich fest, denn mündliche Zusagen werden später unterschiedlich erinnert.
- Unterkunft: Miete, Nebenkosten, Dauer, Kündigung, getrennt vom Arbeitsvertrag
- Sprachkurse: Zeit, Kosten, Ziel
- Reisekosten und Vorschüsse: wer trägt was, ob und wie zurückgezahlt wird
Änderungen nach der Unterschrift
Ändert sich nach der Zustimmung oder dem Visum etwas an der Stelle, kann das Folgen haben. Ein Aufenthaltstitel gilt für eine bestimmte Beschäftigung. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich auf bestimmte Bedingungen.
Klären Sie Änderungen bei Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit oder Entgelt deshalb vorher mit der Ausländerbehörde. Das gilt auch für einen Wechsel innerhalb des Betriebs.
Endet das Arbeitsverhältnis früher als geplant, ist die Ausländerbehörde zu unterrichten. Wie und wann, sagt Ihnen die Behörde.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Dieser Beitrag enthält bewusst kein Muster und keine Formulierungen zum Übernehmen.
Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, von Tarifverträgen und von betrieblichen Regelungen ab.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Nutzen Sie diesen Beitrag als Liste für das Gespräch mit Ihrer Beratung.
Häufige Fragen
Mit wem schließen wir den Arbeitsvertrag?
Direkt mit der Fachkraft. Regalis ist nicht Vertragspartei und tritt nicht als Arbeitgeber auf.
Gibt es von Regalis ein Muster für den Vertrag?
Nein. Den Vertragstext erstellen Sie oder Ihre Beratung. Wir sagen Ihnen, welche Angaben die Behörden üblicherweise darin sehen wollen.
Muss der Vertrag übersetzt werden?
Die Fachkraft sollte verstehen, was sie unterschreibt. Eine Übersetzung oder ein Gespräch mit Übersetzung ist deshalb sinnvoll. Welche Fassung im Streitfall gilt, klären Sie mit Ihrer Beratung.
Gehört die Unterkunft in den Arbeitsvertrag?
Die Unterkunft regeln Sie am besten in einem eigenen Vertrag, getrennt vom Arbeitsvertrag. So bleibt die Wohnungsfrage klar, wenn sich am Arbeitsverhältnis etwas ändert.
- Für Arbeitgeber So arbeitet Regalis mit Arbeitgebern: Anforderungsprofil erfassen, Kandidaten vorstellen, Einreise koordinieren. Direktanstellung ohne Zeitarbeit.