So arbeiten wir
Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen dem Fahrer und Ihrem Betrieb. Regalis betreibt keine Zeitarbeit und stellt niemanden selbst an. Wir sprechen Bewerber in Griechenland auf Griechisch an, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Angaben.
Wofür Speditionen und Betriebe suchen
Gesucht werden vor allem Fahrer für Sattelzüge und Gliederzüge im Fernverkehr, für Touren im Nahverkehr und für die Belieferung von Märkten und Baustellen. Dazu gehören Laden und Sichern, die Papiere zur Ladung und der Umgang mit Fahrtenschreiber und Telematik.
Viele Stellen haben feste Touren und das Wochenende zu Hause, andere sind Fernverkehr mit Übernachtung im Fahrzeug. Sagen Sie uns offen, wie die Woche aussieht. Bei Fahrern entscheidet das oft mehr als alles andere.
Was für Fahrer aus Griechenland gilt
Griechenland gehört zur EU. Fachkräfte aus Griechenland brauchen für die Arbeit in Deutschland kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Die Fachkraft meldet ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde am neuen Wohnort an.
Eine Fahrerlaubnis aus einem Land der EU gilt in der Regel auch in Deutschland. Ein Umtausch nach dem Umzug ist grundsätzlich nicht nötig.
Für Fahrten im Güterkraftverkehr mit Lkw der Klassen C und CE verlangt das Gesetz in der Regel eine Grundqualifikation. Ein Fahrerqualifizierungsnachweis aus einem anderen Land der EU oder die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ist dem deutschen Nachweis gleichgestellt.
Führerschein, Nachweise und Deutschkenntnisse
Wir stellen Ihnen Fahrer mit Führerschein der Klasse C oder CE und Schlüsselzahl 95 vor. Den Nachweis führt der Fahrer bei jeder Fahrt mit. Die Weiterbildung ist in festen Abständen zu wiederholen.
Viele Betriebe erwarten Deutsch ab A2. Wir erfassen den Sprachstand nach der europäischen Skala von A1 bis C2 und fragen nach einem Zertifikat. Wie viel Deutsch eine Fahrerstelle braucht, hängt von Strecke, Papieren und Kundenkontakt ab.
- Führerschein der Klasse C oder CE aus einem Land der EU
- Schlüsselzahl 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erfahrung mit digitalem Fahrtenschreiber und Fahrerkarte
- Deutsch nach Bedarf der Stelle, oft ab A2
Der Ablauf in fünf Schritten
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1
Stelle beschreiben
Sie nennen Fahrzeug, Touren, Arbeitszeiten, Vergütung und Unterkunft. Wir sagen Ihnen offen, worauf es Fahrern dabei ankommt.
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2
Suche in Griechenland
Wir sprechen Fahrer auf Griechisch an und sehen Führerschein, Schlüsselzahl und Nachweise durch.
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3
Kennenlernen
Sie sehen Profile ohne Namen und sprechen die Fahrer per Video oder Telefon. Eine Probefahrt vereinbaren Sie für die ersten Tage.
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4
Vertrag und Umzug
Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt mit dem Fahrer. Ein Visum ist nicht nötig, wir stimmen Umzug und Anreise mit Ihnen ab.
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5
Erste Tour
Nach der Anmeldung am Wohnort und der Einweisung fährt der Fahrer seine erste Tour. Wir bleiben für Rückfragen beider Seiten da.
Was Ihr Betrieb beisteuert
Für die ersten Monate stellen Sie eine Unterkunft oder helfen aktiv bei der Wohnungssuche, etwa mit einem Zimmer in der Nähe des Betriebshofs. Eine Ansprechperson in der Disposition erklärt Fahrzeuge, Touren und Abläufe.
- Unterkunft oder Hilfe bei der Wohnungssuche
- Eine feste Ansprechperson in der Disposition
- Einweisung in Fahrzeug, Fahrtenschreiber und Telematik
- Klare Angaben zu Touren, Arbeitszeiten und Wochenenden
Häufige Fragen
Gilt der griechische Führerschein in Deutschland?
Eine Fahrerlaubnis aus einem Land der EU gilt in der Regel auch in Deutschland. Ein Umtausch nach dem Umzug ist grundsätzlich nicht nötig.
Braucht der Fahrer einen deutschen Nachweis mit Schlüsselzahl 95?
Nein. Ein Fahrerqualifizierungsnachweis aus einem anderen Land der EU oder die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ist dem deutschen Nachweis gleichgestellt.
Können die Fahrer schon Deutsch?
Das ist unterschiedlich. Wir erfassen den Sprachstand und richten die Vorauswahl nach Ihrer Stelle aus. Bei festen Touren mit wenig Kundenkontakt reicht oft weniger Deutsch als im Verteilerverkehr.
Über Anerkennung, Visum und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Feste Fristen nennen wir deshalb nicht.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Freizügigkeitsgesetz/EU, § 2a, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Bundesmeldegesetz, § 17, Fahrerlaubnis-Verordnung, § 28, Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrerlaubnisklassen, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 3, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 5, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 7, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 8
